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World Affairs Online
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 26, Heft 1, S. 3-5
ISSN: 0934-9200
In: Gewalt: ein interdisziplinäres Handbuch, S. 141-146
Im Rahmen des interdisziplinären Handbuchs zur Gewalt widmet sich der Artikel dem Begriff und dem Forschungsfeld des Mordes. Nach einleitenden Anmerkungen zum Begriff, zu historischen Betrachtungsweisen und zu rechtlichen und gesellschaftlichen Umgangsweisen mit Mord wendet sich der Beitrag den Mordmotiven zu, die zwischen deviance und obedience angesiedelt sind. Hier verweist der Beitrag auf das Motiv der Bereicherung, Gründe im Zusammenhang von zwischenmenschlichen Beziehungen, sexuelle Motive und Taten innerhalb von Gruppendynamiken. Im Anschluss daran zeichnet der Beitrag Entwicklungslinien des Mordes nach. Eine Geschichte des Mordes existiert zwar noch nicht, jedoch eine erste Geschichte der Gewalt, aus der sich auch Anhaltspunkte für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Mordes gewinnen lassen. Der Beitrag geht in diesem Zusammenhang unter anderem auf evolutionäre Kräfte, kleine und große Gewaltkollektive, Gewaltkulturen und die Abwesenheit effektiver natürlicher Tötungshemmnisse ein. (ICA2)
In: Gewalt: Faszination und Ordnung, S. 163-190
Das Festhalten an der seit langem unveränderten Strategie der Terrorismus-Bekämpfung bewahrt, so die These, womöglich weniger das Erreichte, als dass es eine epochale Kräfteverschiebung zu Lasten des Westens akzentuiert und beschleunigt. Dem langfristigen Risiko, dass dann von der Position des Westens in der Welt, aber auch von den Werten und Lebensformen, in deren Namen man diesen Kampf aufnahm, außer dem Prinzip Hoffnung nicht mehr viel übrig bleibt, wird die Fortsetzung der heutigen Strategie nichts entgegensetzen können. Im Gegenteil: Wer meint, dass Verhandlungen bei Terrorkonflikten - anders als bei herkömmlichen Kriegen - keinen Sinn ergäben, müsste sich damit abfinden, auf unbestimmte Zeit im "agonalen Autismus" gefangen zu bleiben und letztlich paradoxerweise gegen seinen eigenen Willen und gegen seine eigenen Interessen zu einem ewigen Weitermachen verdammt zu sein. Noch aber lässt sich (vielleicht) verhindern, dass der Kampf gegen den Terrorismus in einen neuen Dreißig- oder gar Hundertjährigen Krieg ausartet, zumal an dessen Ende auf den Westen wohl kein Triumph, sondern allenfalls ein Pyrrhussieg warten dürfte. (ICB2)
In: Widersprüche: Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Band 17, Heft 63, S. 9-24
ISSN: 0721-8834
Die Zukunft der Gefängnisse scheint auf lange Sicht unumstritten, denn Kriminalität ist als profitträchtige Quelle erkannt worden. Ökonomische Interessen sind beteiligt an Kriminalitätsentwicklung, Kriminalitätsfurcht und Sicherheitsbedürfnis. Dieser These stellt der Autor vielfältige Entwicklungstendenzen der sozialen Kontrolle gegenüber und diskutiert zukünftige Konzepte. Die Herausbildung einer neuen Herrschaftsform unter Verwendung elektronischer Überwachungsmittel sowie eine Politik des Konsens und der Bedürfnislenkung können eine Einsperrung überflüssig werden lassen. (prh)
In: Soziale Probleme, Band 4, Heft 1, S. 78-98
'In kritischer Wendung gegen eine 'Entwicklungsperspektive', welche den Übergang von der 'Opiumfrage' des 19. Jahrhunderts zum 'Drogenproblem' des 20. Jahrhunderts als natürliche Antwort auf die zunehmende Verfügbarkeit von und Nachfrage nach psychoaktiven Substanzen zu sehen pflegt, erlaubt die Rekonstruktion der Problemgeschichte aus einer zunächst weniger plausiblen 'Konstitutionsperpektive' differenzierte Erkenntnisse. Insbesondere zeigt sich, daß die übliche Definition des 'Drogenproblems' keineswegs alternativlos war bzw. ist, sondern daß es handelspolitische Rivalitäten und historische Paradoxien waren, die zur Aufnahme von Kokain (als erstem Nicht-Opiat) in das Opiumabkommen von Den Haag (1912) führten und damit den Weg nicht nur für die Entstehung unseres heutigen Betäubungsmittelrechts, sondern auch für die weltweite Durchsetzung der heute für selbstverständlich gehaltenen Problemsicht ebneten.' (Autorenreferat)
In: Contemporary Crises, Band 10, Heft 1, S. 5-20
ISSN: 1573-0751
In: Contemporary crises: crime, law, social policy, Band 10, Heft 1, S. 5
ISSN: 0378-1100
In: Psychologie und Gesellschaftskritik, Band 9, Heft 3, S. 35-49
Der Autor skizziert die Heroinpolitik in der BRD, die einmal die Verfügbarkeit bzw. den Verbrauch der Dorge eindämmen und zum anderen den Abhängigen helfen will. Die herkömmliche Sichtweise dieser Drogenpolitik, die von falschen Informationen über die Wirkungen illegaler Drogen und der Ursachen der Abhängigkeit ausgeht, wird vom Autor beschrieben. Er kritisiert, daß die 'sozialen Auswirkungen der Vorfolgung (der Drogenkonsumenten) für die pharmakologische Wirkung der Droge' gehalten werden. Die negativen Wirkungen von verunreinigtem Heroin, dem hohen Preis für Heroin und der staatlichen Verfolgung (Kriminalisierung) der Drogenkonsumenten und die damit verbundene Diskriminierung ihres Handelns werden thematisiert. Der Autor fordert vor dem Hintergrund, daß die Droge Heroin nicht gefährlicher sei als Kaffee oder Alkohol, daß staatlicherseits eine 'autonome Drogenkultur' zugelassen werden soll, in der der Drogengebrauch als 'soziales Ereignis unter Kundigen' stattfinden kann. Zur Unterstützung seiner Forderung führt der Autor empirische Untersuchungen aus den USA an, die zeigen, daß es dort viele Heroingebrauchter gibt, 'die sich trotz regelmäßigen Konsums vor dem Süchtigwerden mittels solcher autonomer Regeln bewährten'. Die Regeln lauten etwa: 'nie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen', 'immer nur mit Freunden' oder 'immer nur dann, wenn ich für das Kind einen Babysitter habe'. (RE)
In: Contemporary Crises, Band 4, Heft 3, S. 341-348
ISSN: 1573-0751
In: Politik der inneren Sicherheit, S. 120-168
Ziel des Beitrags ist es, Regelmäßigkeiten in der legislativen Reaktion auf terroristische Gewalttaten herauszuarbeiten. Dazu wird als Ausgangspunkt die symbolische Verweisungsfunktion des Terrorismus verdeutlicht, von dem sich die funktionale Attraktivität auch scheinbar sinnloser Anti-Terror-Gesetzgebung erschließt. Bei der systematischen Erschließung der Anti-Terror-Gesetze werden drei Arten unterschieden: Organisationsgesetze; Verfahrensgesetze; Strafgesetze. Anschließend werden die Anti-Terror-Gesetze als exekutiver Gegenschlag im symbolischen Belagerungszustand charakterisiert. Diese blitzschnellen Gesetzgebungsprozesse sollen zum einen schon in der Art ihres Zustandekommens den Willen und die Fähigkeit der Herrschaftsinstanzen zur Verteidigung ihres Gewaltmonopols demonstrieren und zum anderen inhaltlich das Gewaltmonopol des Staates der diskursiven Anzweifelbarkeit wieder entrücken. Diese Retabuisierung des Gewaltmonopols mittels legislativer Sequenzen und konzentrischer Ausdehnung der Strafbarkeitszonen wird im zweiten Kapitel untersucht. Anschließend werden die Entstehungsbedingungen und Wellen von Anti-Terror-Gesetzen beschrieben: 1. Welle 1817-1820; 2. Welle 1878-1894; 3. Welle 1972-1978. Abschließend wird die Kontraproduktivität von Anti-Terror-Gesetzen im System des politischen Pluralismus herausgearbeitet. (RW)
In: Contemporary crises: crime, law, social policy, Band 4, Heft 3, S. 341-348
ISSN: 0378-1100
In: Contemporary crises: crime, law, social policy, Band 4, Heft 2, S. 232-236
ISSN: 0378-1100